Norm: URG §22URG §27
Rechtssatz: Die Haftung des Organs hängt weder von der Rechtswidrigkeit seines Verhaltens noch von einem Verschulden ab, sie ist eine reine Erfolgshaftung. Dem Organ steht aber der Beweis der fehlenden Kausalität offen. Entscheidungstexte 6 Ob 269/05k Entscheidungstext OGH 01.12.2005 6 Ob 269/05k European Case L... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 10.7.2001 zu GZ 5 S 303/01w wurde über das Vermögen der ***** das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Erstbeklagte hat seinen Wohnsitz, die zweitbeklagte Partei ihren Sitz in Deutschland. Mit der am 8.7.2002 eingebrachten Klage begehrte der Kläger gestützt auf § 22 URG von den Beklagten die Zahlung von € 72.670,-- sA. Die Gemeinschuldnerin sei eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Zweitbek... mehr lesen...
Norm: EuGVVO Art5 Nr1EuGVVO Art5 Nr3URG §22
Rechtssatz: Zur internationalen Zuständigkeit nach Art 5 Nr 1 und Art 5 Nr 3 EuGVVO für auf § 22 URG gestützte Klagen gegen den Geschäftsführer einer GmbH. Entscheidungstexte 3 R 49/03b Entscheidungstext OLG Wien 26.05.2003 3 R 49/03b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2... mehr lesen...