Norm: LAG §20 Abs3oö LAO §20 Abs3SchutzV Art6 IV
Rechtssatz: Bei Zutreffen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 20 Abs 3 ist nur diese Vorschrift anwendbar und nicht Art 6 der SchutzV. Wird jedoch die zu räumende Dienstwohnung für einen nachfolgenden Dienstnehmer nicht benötigt, bleiben die Bestimmungen der SchutzV weiter anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 666/52 Entscheidung... mehr lesen...
Die verpflichtete Partei war als Landarbeiter bei der betreibenden Partei beschäftigt und wurde mit Urteil des Arbeitsgerichtes Wien vom 7. November 1951 rechtskräftig zur Räumung der Dienstwohnung in M. Nr. 22, verpflichtet. Gemäß § 20 Abs 3 der oö. LArbO. vom 18. Mai 1949, LGBl. Nr. 2, wurde ihr Räumungsaufschub bis 1. Juli 1952 bewilligt. Auf den neuerlichen Antrag des Verpflichteten schob das Erstgericht die zwangsweise Räumung bis zum 1. November 1952 gemäß Art. 6 der Schutzver... mehr lesen...