Norm: FamLAG §17FamLAG §22FamLAG §26
Rechtssatz: Die objektive Erstattungspflicht des Arbeitgebers ist von subjektiven Momenten - wie Verschulden oder Gutgläubigkeit - unabhängig. Der Empfänger der Familienbeihilfe soll abgabenrechtlich nicht in Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 14 ObA 86/87 Entscheidungstext OGH 01.07.1987 14 ObA 86/87 Veröff: SZ 60/136 = Arb 106... mehr lesen...