Norm
FamLAG §17Rechtssatz
Die objektive Erstattungspflicht des Arbeitgebers ist von subjektiven Momenten - wie Verschulden oder Gutgläubigkeit - unabhängig. Der Empfänger der Familienbeihilfe soll abgabenrechtlich nicht in Anspruch genommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0058760Dokumentnummer
JJR_19870701_OGH0002_014OBA00086_8700000_003