Norm: VBG §32 Abs2VBG §34 Abs2VBO Wien §42 Abs2 Z1VBO Wien §42 Abs2 Z5VBO 1969 der Stadt WelsI-VBG §74 Abs2 lita
Rechtssatz: Während im Falle der Entlassung ein Sachverhalt verwirklicht sein muss, der seinem Gewichte nach die Weiterbeschäftigung des Vertragsbediensteten schlechthin unzumutbar erscheinen lässt, ist dies bei der Kündigung zwar nicht erforderlich, das inkriminierte Verhalten des Dienstnehmers muss jedoch "gröblich" die Dienstpflic... mehr lesen...