IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Adresse 1, Z, vertreten durch die Rechtsanwälte BB, Adresse 2, Z, vom 07.09.2020 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 04.08.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung des Eisenbahngesetzes, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird i... mehr lesen...