Entscheidungsgründe: 1 Verfahrensgang: Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 102 Abs. 1 EisbKrV hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als zuständige Eisenbahnbehörde am XXXX eine örtliche Erhebung zur Überprüfung der Eisenbahnkreuzungen unter anderem in km XXXX an der XXXX -Strecke XXXX in der Marktgemeinde XXXX durchgeführt. Aufgrund der Übergangsbestimmung des Paragraph 102, Absatz eins, EisbKrV hat die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid vom 14.12.2015 entschied der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (im Folgenden: belangte Behörde) über den Antrag der XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) gemäß § 49 Abs. 2 EisbG auf Festlegung der Art der Sicherung bestimmter Eisenbahnkreuzungen auf der Strecke XXXX, dass diese durch Lichtzeichenanlage mit Schranken (Eisenbahnkreuzung in km 101,529 und in km 101,701), durch Lichtzeichen mit ... mehr lesen...