Norm: AVG §13aEisbG §33WRG §32 Abs5WRG §127
Rechtssatz: Die zur Erteilung einer eisenbahnbaubehördlichen Genehmigung zuständige Behörde ist nicht verpflichtet, vor Erlassung eines Bewilligungsbescheids die Erteilung einer für das Bauvorhaben allenfalls nötigen wasserrechtlichen Bewilligung abzuwarten. Es besteht auch keine Manuduktionspflicht dahin, den Bauwerber zu einem Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung anzuleiten. E... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CcAHG §3 Cd3AVG §13aAVG §61EisbG §33WRG §32 Abs5WRG §137
Rechtssatz: Die Belehrungspflicht im Sinn des § 13a AVG ist ausdrücklich auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten eingeschränkt und bezieht sich nicht auch auf die Belehrung in der Sache selbst. Sie hat nicht etwa zum Inhalt, eine Partei darüber zu belehren, welche Anträge sie zu stellen hat, um alle gesetzlich erforderlichen Bewilligungen zum Bau beziehungsweise Betrieb von ... mehr lesen...