RS OGH 1998/10/30 1Ob77/98z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1998
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Norm

AVG §13a
EisbG §33
WRG §32 Abs5
WRG §127

Rechtssatz

Die zur Erteilung einer eisenbahnbaubehördlichen Genehmigung zuständige Behörde ist nicht verpflichtet, vor Erlassung eines Bewilligungsbescheids die Erteilung einer für das Bauvorhaben allenfalls nötigen wasserrechtlichen Bewilligung abzuwarten. Es besteht auch keine Manuduktionspflicht dahin, den Bauwerber zu einem Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung anzuleiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111133

Dokumentnummer

JJR_19981030_OGH0002_0010OB00077_98Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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