Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX erteilte der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Eisenbahnbetriebsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) der XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) mit Spruchpunkt I. gemäß § 15ff Eisenbahngesetz (EisbG) die "eisenbahnrechtliche Verkehrsgenehmigung für die Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten (Personenverkehrsdiensten)" mit dem Hinweis, dass die aktualisierten Nachweise der Einhaltu... mehr lesen...