Entscheidungen zu § 102 EisbG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2024/7/24 W225 2291487-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Verfahrensgegenstand war die amtswegige Überprüfung der Eisenbahnkreuzung in km 16,507 mit einer Gemeindestraße und in km 17,398 mit einer Landesstraße des Landes XXXX in der Gemeinde XXXX gemäß § 102 Abs. 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) iVm § 49 Abs. 2 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG). Verfahrensgegenstand war die amtswegige Überprüfung der Eisenbahnkreuzung in km 16,507 mit einer Gemeindestraße und in km 17... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 24.07.2024

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