Entscheidungsgründe: Der Kläger erkrankte im Jahr 2006 an einem Prostatakarzinom. Am 16. 7. 2007 wurde der hochgradige Verdacht einer ossären Metastase der zweiten Rippe rechts geäußert und dem Kläger eine Bestrahlung mit dem Cyberknife empfohlen. Eine derartige Behandlung ist nur in einer Klinik in München möglich, in Österreich wird diese Behandlung nicht durchgeführt. Der Antrag des Klägers auf Kostenübernahme für die Behandlung wurde von der beklagten Versicherung... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist Versicherungsträger ihres Versicherungsnehmers Gerhard M*****, welcher der Vater seines minderjährigen Sohnes Christian M*****, geboren am 13.10.1983, ist. Dieser Minderjährige weist seit Kindheit eine kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen auf. Es handelt sich hiebei um einen Krankheitszustand im Sinne einer Entwicklungsstörung und entspricht diese aufgrund ihrer Ausprägung gemäß der internationalen Klassifikation einer ps... mehr lesen...
Norm: B-KUVG §59 Abs1B-KUVG §60aB-KUVG §63 Abs1 Z3PsychotherapieG §1PsychotherapieG §11
Rechtssatz: Wenngleich sozialversicherungsrechtlich die Leistung der selbständigen Psychotherapeuten der ärztlichen Hilfe gleichgestellt werden sollte, ist eine geringfügig unterschiedliche Honorierung schon deshalb nicht gleichheitswidrig, weil die gesetzliche Gleichstellung des § 63 Abs 1 B-KUVG voraussetzt, daß nachweislich vor oder nach der ersten, jeden... mehr lesen...
Norm: B-KUVG §59 Abs1B-KUVG §60aPsychotherapieG allg
Rechtssatz: Zwischen den freiberuflich tätigen Psychotherapeuten und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) bestehen keine Verträge. Gemäß § 60a B-KUVG hat die Versicherungsanstalt, wenn andere Vertragspartner infolge Fehlens von Verträgen nicht zur Verfügung stehen, in jenen Fällen, in denen noch keine Verträge für den Bereich einer Berufsgruppe bestehen, die in der Satzung... mehr lesen...