Entscheidungsgründe: 1. Da dem früheren Klagevertreter Dkfm. DDr. Gerhard Grone die Ausübung der Rechtsanwaltschaft vorläufig untersagt wurde, war das Verfahren gemäß § 160 Abs 1 ZPO unterbrochen (Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 29. 10. 1997, 3 Ob 2132/96t). Der nunmehr wieder anwaltlich vertretene Kläger hat das Verfahren wieder aufgenommen. Die Aufnahme war gemäß §§ 164 ff ZPO durch Beschluß auszusprechen. 1. Da dem früheren Klagevertreter Dkfm. DDr. Gerhard Grone die Aus... mehr lesen...
Norm: B-KUVG §56 Abs7B-KUVG §63 Abs4
Rechtssatz: Die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Behandlungsbeitrags an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) trifft auch hinsichtlich der noch der Scheidung - sofern weiterhin Unterhalt zu leisten ist - den Versicherten, nicht den Angehörigen, der die ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hat. Diese Bestimmung betrifft nur die Frage der Zahlungspflicht gegenüber der Versicherungsans... mehr lesen...