Entscheidungen zu § 56 Abs. 1 B-KUVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1999/12/14 10ObS305/99x

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 29. 2. 1996 bei der beklagten Partei in der Krankenversicherung pflichtversichert und ist als Rechtsanwalt Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien. Die Gattin des Klägers ist bei der beklagten Partei in der Krankenversicherung pflichtversichert. Der Kläger erlitt am 6. 2. 1998 beim Schifahren einen Unfall und wurde in der Folge am 9. 2. 1998 und am 25. 2. 1998 im Unfallkrankenhaus Lorenz-Böhler ambulant behandelt. Mit Schreiben vom 31. 3. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1999

TE OGH 1990/9/18 10ObS303/89

Entscheidungsgründe: Der am 11.9.1965 geborene Thomas B*** ist ein eheliches Kind des bei der beklagten Partei in der Krankenversicherung und Unfallversicherung pflichtversicherten Klägers und hat als dessen Angehöriger nach § 56 B-KUVG Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung. Am 1.6.1987 trat bei ihm ein Versicherungsfall der Krankheit ein, der Krankenbehandlung und Anstalspflege notwendig machte. Letztere wurde ihm in der Innsbrucker Universitätsklinik für Unfallchir... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1990

RS OGH 1990/9/18 10ObS303/89, 10ObS305/99x

Norm: B-KUVG §55 Abs1B-KUVG §56 Abs1
Rechtssatz: Das B-KUVG räumt den Angehörigen eines Versicherten durchgehend einen eigenen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung ein. Im Versicherungsfall der Krankheit des volljährigen ehelichen Sohnes eines Versicherten kann daher nur dieser anspruchsberechtigte Angehörige, nicht aber der Vater im eigenen Namen einen Anspruch auf Versicherungsleistungen stellen. Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1990

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