RS OGH 1990/9/18 10ObS303/89, 10ObS305/99x

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Veröffentlicht am 18.09.1990
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Norm

B-KUVG §55 Abs1
B-KUVG §56 Abs1

Rechtssatz

Das B-KUVG räumt den Angehörigen eines Versicherten durchgehend einen eigenen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung ein. Im Versicherungsfall der Krankheit des volljährigen ehelichen Sohnes eines Versicherten kann daher nur dieser anspruchsberechtigte Angehörige, nicht aber der Vater im eigenen Namen einen Anspruch auf Versicherungsleistungen stellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0086022

Dokumentnummer

JJR_19900918_OGH0002_010OBS00303_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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