Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 20.08.2019 verpflichtete die belangte Behörde (im Folgenden: BVAEB) den Beschwerdeführer, in der Zeit von 28.10.2017 bis 04.11.2018 für die als seine Ehegattin auf Leistungen der Krankenversicherung nach dem B-KUVG anspruchsberechtigte Angehörige XXXX , VSNR XXXX , einen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung im Ausmaß von insgesamt ? 2.340,85 zu leisten. Begründend wurde ausgeführt, dass die Genannte im oben ang... mehr lesen...