Norm: FinStrG §35ffVerordnung (EWG) Nr 2913/92 des Rates 392R2913 Zollkodex der EU allgZollR-DG §120 Abs2
Rechtssatz: Bis zum Beitritt Österreichs war verbotswidrig eingeführtes Suchtgift zollpflichtig (9.Zolltarifgesetznovelle BGBl 669/1976) und die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer (Wertzollgesetz 1980, BGBlNr 221) zulässig, weshalb die Verkürzung all dieser Abgaben durch (undeklarierte) Einfuhr von Suchtgift die Tatbestände der §§ 35 Abs... mehr lesen...