Index: 35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz
Norm: ZTG 1958 §7 Abs1 Z1;ZTG 1958 §7 Abs9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 374;
Rechtssatz: Das zollrechtliche Institut der verbindlichen (Tarifauskunft) Auskunft ist die älteste noch existierende Form einer ausdrücklich gesetzlich geregelten Zusage. Die Feststellung der Tarifierung kann nur auf Grund des geltenden ZTG rechtens ausgesprochen wer... mehr lesen...