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35/04 Zolltarifgesetz PräferenzzollgesetzNorm
ZTG 1958 §7 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 374;Rechtssatz
Das zollrechtliche Institut der verbindlichen (Tarifauskunft) Auskunft ist die älteste noch existierende Form einer ausdrücklich gesetzlich geregelten Zusage. Die Feststellung der Tarifierung kann nur auf Grund des geltenden ZTG rechtens ausgesprochen werden. Die Auskunft kann nicht mit rückwirkender Bindung für die Vergangenheit erteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160070.X03Im RIS seit
07.09.1989