Der Spediteur meldete am 18. März 1992 auf dem Einheitspapier (WE-Nr. 100-814.918/02/2) 780 Eimer Champignons aus dem Ursprungsland Niederlande zur Verzollung an. Als Warennummer wurde "200310 111 A7" angegeben. Angeschlossen wurden die Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 Nr D921049 vom 16. März 1992 und eine Rechnung. Weitere Angaben über die Beschaffenheit der Ware gehen aus der Anmeldung nicht hervor. Die Anmeldung wurde zollamtlich am 18. März 1992 geprüft und die Konformität bestät... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz
Norm: BAO §115 Abs1;ZTG 1988 §4;ZTG 1988 §5;ZTG 1988 §6;ZTG 1988 Zolltarif;
Rechtssatz: Allein deshalb, weil der gewünschte ermäßigte Zollsatz niedriger ist, kann von einer Begünstigung (vgl etwa §§ 4 bis 6 ZTG 1988) noch keine Rede sein; die amtswegige Ermittlungspflicht tritt somit nicht in den Hintergrund. ... mehr lesen...