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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Allein deshalb, weil der gewünschte ermäßigte Zollsatz niedriger ist, kann von einer Begünstigung (vgl etwa §§ 4 bis 6 ZTG 1988) noch keine Rede sein; die amtswegige Ermittlungspflicht tritt somit nicht in den Hintergrund.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996160176.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
02.01.2012