Entscheidungen zu § 56 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/6 2005/03/0059

Mit Bescheid vom 29. April 2002 entzog die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 Z 3 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), die ihm ausgestellten waffenrechtlichen Urkunden (Waffenbesitzkarte und Waffenpass). Dem lag im Wesentlichen zugrunde, dass bei einer am 19. November 2001 durchgeführten Hausdurchsuchung unter anderem folgende Waffen und Munition im Besitz des A S, gegen den ein rechtskräftiges Waffenverbot... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.09.2005

RS Vwgh 2005/9/6 2005/03/0059

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §56 Abs1;WaffG 1996 §56;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: § 56 WaffG 1996 richtet sich ausschließlich an zum Handel mit den in Abs 1 angeführten Schusswaffen berechtigte Gewerbetreibende. (Hier: Der Bf hat in seiner Berufung bestritten, "Besitzer der Firma T" zu sein, er sei "lediglich ein ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.2005

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