Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Mai 1930 geborene beschäftigungslose Sabbas A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130 und 15 StGB (Punkte I. und II. des Urteilssatzes), des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (Punkt III. des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 40 Abs. 5 lit. a WaffenG (Punkt IV. des Urteilssatzes) und des Verge... mehr lesen...
Norm: WaffG 1967 §5 Abs2
Rechtssatz: Kein Führen stellt das Bei-sichhaben einer ungeladenen Waffe dar, nur zu dem Zwecke, diese von einem Ort an einem anderen zu verbringen. Entscheidungstexte 12 Os 73/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 12 Os 73/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0081962 ... mehr lesen...
Norm: WaffG 1967 §5 Abs2 litbWaffG 1967 §40 Abs2WaffG 1967 §40 Abs3 litb
Rechtssatz: § 5 Abs 2 WaffG 1967 gilt auch bis zum Inkrafttreten eines im § 40 Abs 2 WaffG 1967 in Aussicht gestellten Bundesgesetzes für militärische Waffen und Munition im Sinne des § 40 Abs 3 lit b WaffG 1967. Der Transport solcher Waffen und Munition unter den im § 5 Abs 2 lit b WaffG 1967 umschriebenen Umständen von einer eingefriedeten Liegenschaft zur anderen ist s... mehr lesen...