Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 25. September 2017 langte bei der Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) mittels E-Mail eine gleichzeitig als Vorstellung gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion fürXXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) vom 6. September 2017 bezeichnete "Beschwerde an die Datenschutzbehörde" des Beschwerdeführers ein. Darin bemängelt der Beschwerdeführer (auf das hier Wesentliche zusammengefasst) die über Anordnung der mitbeteiligte... mehr lesen...