Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Waidhofen an der Thaya vom 30. April 1996, GZ U 78/95-19, wurde Willibald S***** ua des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 2 WaffG 1986 schuldig erkannt. Darnach hat er dadurch, daß er bis zum 17. November 1995 eine sogenannte "Pumpgun" besaß, diese nicht bis zum 30. Juni 1995 einer befugten Person überließ oder der Behörde abgab bzw es unterließ, sich bis zum gleichen Zeitpunkt um eine Waffenbesitzkarte für eine derartige Waffe zu bewerben, ein... mehr lesen...
Norm: StGB §26WaffG 1986 §39
Rechtssatz: Ein Ausschluß der Fälle, in denen sich die Benützung des Gegenstandes in dem Gebrauch (hier: Besitz) erschöpft, auf dessen Verhinderung der betreffende Tatbestand abzielt (so Pallin in WK Rz 3 zu § 26; vgl auch Foregger/Serini StGB5 § 26 Erl IV), ist vom Gesetzeswortlaut des § 26 Abs 1 StGB her nicht geboten und würde sowohl dem Schutzzweck der Bestimmung als auch der bei Neufassung des § 39 WaffG in der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil - welches auch einen (Teil-)Freispruch enthält - wurde der am 19. März 1934 geborene Oberst des Bundesheeres Hubert P*** des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 2 und 4 WaffG (Punkt 1/a und b des Urteilssatzes), ferner der Vergehen des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs 1 StGB (Punkt 1/c), des Eingriffes in fremdes Jagd- oder Fischereirecht nach § 137 StGB (Punkt 2), des schweren Diebstahls nach §§ ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurden der am 18.Oktober 1947 geborene Hans Dieter A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1, Abs.2 Z 1, 128 Abs.1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 sowie 15 StGB und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs.1 StGB und der am 20.Oktober 1952 geborene Josef B des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.Dezember 1947 geborene Büchsenmacher Othmar A (zu 1) des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 209 StGB. und (zu 2) des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffG. schuldig erkannt, weil er im Frühjahr 1981 in Leoben (zu 1) zu wiederholten Malen mit dem am 18.Juli 1964 geborenen Jugendlichen Michael B durch Vornahme masturbatorischer Handlungen sowie gegenseitiges Einführen des Geschlechtsteils in den Mu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juni 1945 geborene Elektromonteur Josef A des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB., ferner der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB., der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB. und der Zuhälterei nach § 216 StGB. sowie des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt, weil er 1. die Prostituierte Renate B der gewerbsmäßigen Unzucht in einem anderen Staat a... mehr lesen...
Norm: StGB §26WaffG §39
Rechtssatz: Bei Waffen (im Sinne des WaffG) - in der Hand eines Unbefugten - handelt es sich grundsätzlich um Gegenstände, bei welchen nach der besonderen Beschaffenheit derselben die Einziehung geboten ist, um der Begehung von Straftaten entgegenzuwirken. Entscheidungstexte 10 Os 118/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 10 Os 118/75 Veröff: EvBl 1976/146... mehr lesen...
Norm: StGB §26WaffG §39
Rechtssatz: Waffen und Munition, die Gegenstand einer gerichtlich strafbaren Handlung bilden, sind (nunmehr) bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach § 26 StGB vom Gericht einzuziehen. Entscheidungstexte 10 Os 118/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 10 Os 118/75 Veröff: EvBl 1976/146 S 274 9 Os 112/77 ... mehr lesen...
Norm: WaffG §39
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren ist dem Ausspruch über den Verfall nach § 39 WaffG im objektiven bzw objektivierten Verfahren durch die Verjährung der strafbaren Handlung keine Grenze gesetzt. Entscheidungstexte 10 Os 64/75 Entscheidungstext OGH 17.06.1975 10 Os 64/75 Veröff: EvBl 1976/58 S 106 = RZ 1975/82 S 181 ... mehr lesen...
Norm: StPO §1StPO §260 Z3WaffG §39
Rechtssatz: Das Verfallserkenntnis, das mit der Verurteilung einer bestimmten Person verbunden ist, muß im Urteil enthalten sein. Eine abgesonderte Entscheidung über den Verfall ist unzulässig (hier § 39 WaffG). Entscheidungstexte 10 Os 79/74 Entscheidungstext OGH 29.07.1974 10 Os 79/74 Veröff: EvBl 1975/70 S 134 = SSt 45/17 ... mehr lesen...
Norm: WaffG §39
Rechtssatz: Der Verfall ist überall dort, wo er mit der Verurteilung einer bestimmten Person einhergeht, jedenfalls auch als Strafe (Nebenstrafe) anzusehen. Entscheidungstexte 10 Os 79/74 Entscheidungstext OGH 29.07.1974 10 Os 79/74 Veröff: EvBl 1975/70 S 134 = SSt 45/17 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: WaffG 1967 §14 Abs1WaffG 1967 §36WaffG 1967 §38WaffG 1967 §39
Rechtssatz: Liegt keine gerichtlich strafbare Übertretung nach § 36 WaffG vor, kommt ein gerichtlicher Verfallsausspruch nach § 39 Abs 1 lit a WaffG nicht in Frage. Entscheidungstexte 10 Os 141/73 Entscheidungstext OGH 16.10.1973 10 Os 141/73 Veröff: RZ 1973/210 S 219 ... mehr lesen...
Norm: WaffG §36WaffG §39
Rechtssatz: Als Mitschuldiger im Sinne des § 39 WaffG ist nur derjenige zu beurteilen, der in einer nach dem § 5 StG tatbildlichen Weise sich einer Mitschuld durch Anstiftung oder Beihilfe an dem Verstoß gegen die Bestimmung des § 36 WaffG schuldig gemacht hat, der Gegenstand des Schuldspruches ist. Entscheidungstexte 12 Os 52/69 Entscheidungstext OGH 12.03.... mehr lesen...