Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 22. Dezember 1998 wurden dem Beschwerdeführer die 1970 ausgestellte Waffenbesitzkarte und der 1982 ausgestellte Waffenpass "gemäß § 25 Abs. 3 und 4" Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), entzogen und ausgesprochen, die Urkunden seien vom Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 5 Z 2 WaffG sofort abzugeben bzw. den einschreitenden Beamten auszuhändigen. Wegen Gefahr im Verzug werde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §29 Abs2;WaffG 1996 §17 Abs1 Z4;WaffG 1996 §17 Abs1 Z6;WaffG 1996 §30;WaffG 1996 §58 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffGNov 02te 1994 Art2 Abs1;WaffGNov 02te 1994 Art2 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer wegen der ihm zur Last liegenden Missachtung waffenrechtlicher Vorschriften über den Erwerb und Besitz von Waffen (vgl. insofern, aus... mehr lesen...