Gründe: Mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 14. November 2006, GZ 18 U 342/06a-6, wurde Nicole R***** mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und (zu 2 auch) zweiter Fall SMG aF schuldig erkannt. Mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 14. November 2006, GZ 18 U 342/06a-6, wurde Nicole R***** mehrerer Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, erster und (zu 2 auch) zweiter Fall SMG aF schuldig erkannt. Danach hat sie „in Linz z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Roman K***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (II) sowie des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (II) schuldig erkannt. Danach hat er am 10. März 2007 in Wien Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Roman K***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach Paragraphen 15,, 142 Absatz e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl K*** I./ des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs. 1 StGB und II./ des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 Z 3 WaffG schuldig erkannt, weil er am 7.August 1989 in Innsbruck (zu I./) dem Ernst S*** dadurch, daß er ihm mit einem sogenannten Butterfly-Messer, dessen Klinge eine Länge von etwa 11 cm aufweist, einen Stich in die linke Unterbauch-Leisten-Region versetzte, absichtlich eine schwere Körperverle... mehr lesen...
Norm: WaffG §1 Z1WaffG §11 Z7WaffG §36 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein sogenanntes Butterfly-Messer mit einer elf cm langen, im Bereich der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge ist zwar keine verbotene Waffe in der Bedeutung des § 11 Z 7 WaffG, jedoch eine Waffe im (technischen) Sinn des § 1 Z 1 WaffG. Entscheidungstexte 11 Os 48/90 Entscheidungstext OGH 30.05.1990 11 Os 48/90 ... mehr lesen...
Norm: WaffG §1 Z1WaffG §11 Z7WaffG §36 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein sogenanntes Butterfly-Messer mit einer elf cm langen, im Bereich der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge ist zwar keine verbotene Waffe in der Bedeutung des § 11 Z 7 WaffG, jedoch eine Waffe im (technischen) Sinn des § 1 Z 1 WaffG. Entscheidungstexte 11 Os 48/90 Entscheidungstext OGH 30.05.1990 11 Os 48/90 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl A (I.1.-4.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1; 15 StGB sowie (II.) des Vergehens gemäß § 36 Abs 1 lit b WaffG schuldig erkannt. Der nur gegen die Schuldsprüche nach den Punkten I. 1. und 2. sowie II. des Urteilssatzes gerichteten, auf § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt ... mehr lesen...
Norm: WaffG 1986 §11 Z7WaffG 1986 §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Qualität eines 23 cm langen Springmessers als verbotene Waffe wird bloß dadurch, daß dessen Spitze abgebrochen ist, nicht in Frage gestellt. Entscheidungstexte 10 Os 96/82 Entscheidungstext OGH 28.09.1982 10 Os 96/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: WaffG §11
Rechtssatz: Die Bezeichnung "Schlagring" ist im gewöhnlichen Sprachgebrauch allgemein üblich und verständlich, weshalb eine nähere Beschreibung im Urteil nicht nötig ist. Entscheidungstexte 11 Os 91/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 11 Os 91/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS00... mehr lesen...