Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zum ersten Rechtsgang: 1.1. Der Beschwerdeführer stellte am 10.01.2012 einen Antrag auf Erwerb und Besitz von insgesamt 17 halbautomatischen Gewehren, nämlich von sechs halbautomatischen Gewehren Modell M1 Garand Rifle, Kaliber .30-06, und elf halbautomatischen Gewehren Modell M1 Carbine, Kaliber .30 Carbine. Begründend führte er zusammengefasst aus, er sei Sammler von Schusswaffen US-amerikanischer und anderer ausländischer Behörden, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Verwaltunsgerichtshofes vom 18. Dezember 2012, Zl. 2009/11/0249, wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 2009, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Besitz eines näher bezeichneten Radpanzers gemäß den §§ 10 und 18 Abs. 2 und 5 Waffengesetz 1996 (WaffG) iVm § 1 Abschnitt II lit. a der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmat... mehr lesen...