Rechtssatz: Ist eine Verwaltungsübertretung gemäß § 51 WaffG nicht vorliegend und wurde auch von der Behörde erster Instanz ein diesbezügliches Verfahren nicht eingeleitet, so ist der Berufung gegen einen Bescheid der Erstinstanz, der zur Sicherung des Verfalles die Beschlagnahme einer Gaspistole gemäß § 52 Abs 1 WaffenG ausspricht ? der Berufungswerber gab mit dieser Pistole ?aus Spaß" aus einem geöffnetem Fenster zwei Schüsse ab -, Folge zu geben und dieser aufzuheben. (Aufhebung des Bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Jeder Gewerbetreibende hat die Pflicht sich über die auf dem Gebiete seines Berufes erlassenen Rechtsvorschriften zu unterrichten und sich über die einschlägige Rechtslage zu informieren. Dies gilt auch für den Bereich nicht veröffentlichter Erlässe des Bundesministeriums für Inneres. Bei einem Verkauf einer Schleuder zB der Marke "Barnett Diablo", ist wegen ihrer besonderen Beschaffenheit größte Sorgfalt geboten. Überdies sind die strengen waffenrechtlichen Bestimmungen iZm Ju... mehr lesen...