Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 24.04.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 26.04.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX ( XXXX ), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantworten: Die XXXX hat an ihrem Sitz von 01.01.2014 bis 12.02.2016 entge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX , nunmehr: XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (wörtlich): "Die XXXX (in der Folge: XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX Im Hinblick auf die in § 99d B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 03.03.2017 wendet sich gegen die XXXX AG (beschwerdeführende Partei; bP) und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX AG (im Folgenden ‚ XXXX AG') ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift (Sitz) in XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG, BGBl I Nr. 2013/184, vorgesehene Möglichkeit der Verhängung von Geldstrafen gegen die XXXX AG als juris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Inhaltsverzeichnis I. Verfahrensgang: 4 II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 18 1. Feststellungen: 18 2. Beweiswürdigung: 60 Beweiswürdigung zu den einzelnen festgestellten Pflichtverletzungen 61 3. Rechtliche Beurteilung: 87 3.1. (Senats-)Zuständigkeit 87 3.2. Anwendbare Rechtsnormen 88 3.2.1. Zu Spruchpunkt 1. (Vorwurf "keine geeignete aktuelle Risikoanalyse") 88 3.2.2. Zu den Spruchpunkten 2.1. und 2.2. ("Mangelnde Prüfung von Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin" oder "haftungspflichtige Gesellschaft") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagenges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...