Unbestrittenermaßen ist die Beschwerdeführerin nach den ihr vom Bundesminister für Finanzen erteilten Konzessionen unter anderem zur Durchführung des Effektengeschäftes gemäß § 1 Abs. 1 Z. 7 lit. e des Bankwesengesetzes, Art. 1 des Finanzmarktanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (BWG), (früher § 1 Abs. 2 Z. 5 Kreditwesengesetz, BGBl. Nr. 63/1979 - KWG -) berechtigt. Mit mündlich verkündetem Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 30. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin gemä... mehr lesen...
Index: 21/05 Börse37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BörseG 1989 §14 Z2;BWG 1993 §70 Abs2 Z2;BWG 1993 §82;
Rechtssatz: Die Bestellung einer fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) iSd § 70 Abs2 Z 2 BWG 1993 ist nicht der "Geschäftsaufsicht" iSd § 14 Z 2 BörseG 1989 gleichzuhalten. Der Begriff der Geschäftsaufsicht nach dieser Bestimmung ist iSd Bestimmungen der §§ 82 ff BWG 1993 zu ver... mehr lesen...