Entscheidungen zu § 73 Abs. 1 BWG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2019/2/14 W210 2195872-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.04.2018 wendet sich gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie sind seit dem 23.08.2008 Vorstand der XXXX in der Folge XXXX oder Emittentin), einer börsennotierten Aktiengesellschaft mit der Geschäftsanschrift XXXX , deren Aktien seit mehr als 10 Jahren im Amtlichen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.02.2019

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