Entscheidungsgründe: Inhaltsverzeichnis I. VERFAHRENSGANG: 4 II. DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT HAT ERWOGEN: 9 1. FESTSTELLUNGEN: 9 2. BEWEISWÜRDIGUNG: 15 3. RECHTLICHE BEURTEILUNG: 19 3.1. Zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes 19 3.1.1. Anwendbare Zuständigkeitsnormen 19 3.1.2. Rechtzeitigkeit der Beschwerde 20 3.1.3. Beschwerdelegitimation 21 3.1.4. Irrelevanz der mangelnden Geltendmachung der Beschwerdepunkte in Form einer Bescheidbeschwerde 22 3.2. Anwendbare Rechtsnorm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 16.06.2014 bis 27.06.2014 führte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) beim Kreditinstitut XXXX (im Folgenden auch: „Bank-B“), der beschwerdeführenden Partei in diesem Verfahren, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 i.V.m. § 3 Abs. 9 BWG durch. Am 26.02.2015 wurde über diese Vor-Ort-Prüfung ein Bericht erstattet (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX , nunmehr: XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (wörtlich): "Die XXXX (in der Folge: XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX Im Hinblick auf die in § 99d B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid vom 19.07.2018, GZ. FMA-Kl23 5304/0036-ABS/2018, zugestellt am 23.07.2018, forderte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) unter Bezugnahme auf § 70 Abs. 1 Z 2 BWG zur Auskunftserteilung auf, wobei binnen sechs Wochen ab Erhalt des Bescheides der vollständige Inhalt des geprüften Jahresabschlusses 2016 der XXXX (im Folgenden: Gesellschaft) samt etwaiger Anhänge und Beil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid vom 19.07.2018, GZ. FMA-Kl23 5304/0036-ABS/2018, zugestellt am 23.07.2018, forderte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) unter Bezugnahme auf § 70 Abs. 1 Z 2 BWG zur Auskunftserteilung auf, wobei binnen sechs Wochen ab Erhalt des Bescheides der vollständige Inhalt des geprüften Jahresabschlusses 2016 der XXXX (im Folgenden: Gesellschaft) samt etwaiger Anhänge und Beil... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt: I.1. Die auf den Cayman Islands inkorporierte XXXX (im Folgenden Gesellschaft) hat mit Erklärung vom 25.06.2014 gegenüber der XXXX (im Folgenden Bank AG) eine Erfüllungsübernahme für künftig allenfalls entstehende Steuerlasten aus bestimmten Abgabeverfahren bis zur Höhe von maximal 38 Mio. EUR übernommen. Die Bank AG ist gegenüber dieser in ihrer Eigentümersphäre stehenden Gesellschaft substantiellen Konzentr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt: I.1. Die auf den Cayman Islands inkorporierte XXXX (im Folgenden Gesellschaft) hat mit Erklärung vom 25.06.2014 gegenüber der XXXX (im Folgenden Bank AG) eine Erfüllungsübernahme für künftig allenfalls entstehende Steuerlasten aus bestimmten Abgabeverfahren bis zur Höhe von maximal 38 Mio. EUR übernommen. Die Bank AG ist gegenüber dieser in ihrer Eigentümersphäre stehenden Gesellschaft substantiellen Konzentr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX (künftig "XXXX" bzw. "Gesellschaft"), eine auf XXXX inkorporierte Gesellschaft, hat mit Erklärung vom XXXX (Nachtrag vom XXXX) gegenüber der beschwerdeführenden Bank eine Erfüllungsübernahme für XXXX bis zur Höhe von maximal XXXX übernommen. I.2. In Zusammenhang mit einer möglichen Bedienung dieser Erfüllungsübernahme übermittelte die beschwerdeführende Bank der FMA am 04.11.2016 eine Stellungnahme. Die Bank führte zusammenge... mehr lesen...