Ad 1.: Im Zuge einer vor dem Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/13, am 25. Februar 1994 durchgeführten mündlichen Verhandlung verkündete der Verhandlungsleiter gegenüber der Beschwerdeführerin mündlich folgenden Bescheid: „1.) Dkfm. P wird gemäß § 70 Abs 2 Z 2 lit a) BWG zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bei der XY-AG in W, N-Platz, ab 26. Februar 1994, 00.00 Uhr, bis zum 31. Juli 1994, 24.00 Uhr, bestellt. Die Bestimmungen von § 76 BWG sind sinngemäß auf... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs2 Z2BWG 1993 §70 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/016094/17/016194/17/0280
Rechtssatz: Angesichts der Formulierung "... 2) eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, DIE DEM BERUFSSTAND der Rechtsanwälte oder Wirtschaftstreuhänder ANGEHÖRT" im § ... mehr lesen...