Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Datum 16.11.2018, GZ. XXXX , hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: belangte Behörde) einen an die XXXX Bank XXXX AG (in Folge: BF) gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher der BF nachweislich am 21.11.2018 zugestellt wurde: "I. Gemäß § 70 Abs. 4d Bankwesengesetz (BWG), BGBl. 532/1993 idgF, iVm § 69 Abs. 2 iVm § 39 Abs. 2, Abs. 2b und Abs. 3 Z 3 BWG wird seitens der Finanzmarktaufsichtsbehör... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom 16.11.2018 verfügte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA, im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber der beschwerdeführenden Gesellschaft folgende Anordnungen: "I. Gemäß § 70 Abs. 4d Bankwesengesetz (BWG), BGBl. 532/1993 idgF, iVm § 69 Abs. 2 iVm § 39 Abs. 2, Abs. 2b und Abs. 3 Z 3 BWG wird seitens der Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") der XXXX aufgetragen, für die Dauer der aufgrund der aktuellen Wirtschafts- und ... mehr lesen...