Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Mit Anzeigen der XXXX (in Folge auch: X-Bank bzw. beschwerdeführende Partei) an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA bzw. belangte Behörde) gemäß § 73 Abs 1 Z 3 BWG betreffend Änderung in der Geschäftsleitung wurde mit Schreiben vom - 28.09.2016 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: HS) (ON 18), - 19.04.2017 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: GB) (ON 19), - 25.04.2017 die Abberufung von GL ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 10.05.2019 legte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) dem Bundesverwaltungsgericht einen gemäß § 22 Abs. 2 FMABG gestellten Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung vor, der in einer Beschwerde gegen ihren Bescheid vom 03.04.2019, XXXX , gestellt wurde. Die belangte Behörde nahm zu dem Antrag ausführlich Stellung und gab bekannt, dass sie sich in der Hauptsache die Erlassung einer Beschwerdevo... mehr lesen...