Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 15. Februar 2001 wurde über das Vermögen der X. Bank AG (im Folgenden: Gemeinschuldnerin) der Konkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Dr. Peter Schulyok bestellt. Mit Spruchpunkt 1 des Bescheides der belangten Behörde vom 22. Oktober 1999, Zl. 23 5123/91-V/13/99, war gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. a des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), Rechtsanwalt Dr. AI (im Folgenden Dr. I) mit sofortiger Wirkung für die Dauer der ... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §39;BWG 1993 §70 Abs2;
Rechtssatz: Die Frage, ob die bankgeschäftlichen Risken gemäß § 39 BWG ordnungsgemäß begrenzt sind, spielt im Zusammenhang mit der Frage, ob Maßnahmen nach § 70 Abs 2 BWG verhängt werden dürfen, keine von der Prüfung der Intensität der in der letztgenannten Bestimmung umschriebenen Gefahr gesonderte Rolle (Hinweis B 23.10.2... mehr lesen...