Norm: BWG §39 Abs2DSG 2000 §4 Z13DSG 2000 §28 Abs2DSG 2000 §50GewO 1994 §152 Abs1
Rechtssatz: Die materiellen Voraussetzungen des Widerspruchsrechts nach § 28 Abs 2 DSG sind lediglich die nicht gesetzlich angeordnete Aufnahme in eine öffentlich zugängliche Datei. § 152 Abs 1 GewO sieht nur ein Verbot der Erteilung von Auskünften über private Verhältnisse, die mit der Kreditwürdigkeit in keinem Zusammenhang stehen, für Gewerbetreibende, die das ... mehr lesen...