Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des BG Hietzing vom 03.08.2023, GZ. XXXX , wurde der Vertreter der Beschwerdeführerin zu deren Verlassenschaftskurator bestellt. 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des BG Hietzing vom 03.08.2023, GZ. römisch 40 , wurde der Vertreter der Beschwerdeführerin zu deren Verlassenschaftskurator bestellt. 2. Mit Antrag vom 09.11.2023 stellte er für die Beschwerdeführerin beim Bundesmi... mehr lesen...