Entscheidungen zu § 32 Abs. 8 BWG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/6/25 2006/15/0059

Die mitbeteiligte Bank bietet ihren Kunden unter der Bezeichnung "Vermögenssparbuch" an, einen Einmalerlag in bestimmter Höhe zu leisten, der über eine vereinbarte Laufzeit (z.B. 48 Monate) zu einem bestimmten Zinssatz (z.B. 3,25%) verzinst wird. Seitens der Bank wird ein Kündigungsverzicht über die gesamte Laufzeit abgegeben, während für den Anleger die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung (auch hinsichtlich von Teilbeträgen) besteht. Im Falle der vorzeitigen Auflösung erfolgt die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.2008

RS Vwgh 2008/6/25 2006/15/0059

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §32 Abs8;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0058 E 25. Juni 2008 2008/15/0082 E 25. Juni 2008
Rechtssatz: Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die Bank mit dem Abschluss der gegenständlichen Sparverträge die Verpflichtung ü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.2008

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