Entscheidungen zu § 103b BWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2020/9/2 3Ob23/20h

Norm: BWG §103b
Rechtssatz: Vor Inkrafttreten der BWG-Novelle 2000 zulässigerweise eröffnete anonyme (Überbringer-)Sparbücher mit einem Einlagenstand von zumindest 15.000 EUR (bzw Euro-Gegenwert) werden durch diese Novelle nicht rückwirkend abgeschafft. Die Auszahlung setzt nur die Identifizierung des nunmehrigen Inhabers voraus. Entscheidungstexte 3 Ob 23/20h Entscheidungstext OGH 02.09.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.2020

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