Norm
BWG §103bRechtssatz
Vor Inkrafttreten der BWG-Novelle 2000 zulässigerweise eröffnete anonyme (Überbringer-)Sparbücher mit einem Einlagenstand von zumindest 15.000 EUR (bzw Euro-Gegenwert) werden durch diese Novelle nicht rückwirkend abgeschafft. Die Auszahlung setzt nur die Identifizierung des nunmehrigen Inhabers voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133298Im RIS seit
25.11.2020Zuletzt aktualisiert am
25.11.2020