Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 12.04.2017 beim Sozialministeriumservice (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) einen Antrag auf Pauschalentschädigung für Schmerzengeld nach den Bestimmungen des Verbrechensopfergesetzes. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin vom 12.04.2017 auf Gewährung einer Pauschalentschädigung für Schmerzengeld gemäß § 1 Abs.1, § 6a und § 16 Abs. 10 d... mehr lesen...