Das Stammkapital der im Jahr 1990 gegründeten beschwerdeführenden Gmb beträgt 500.000 S. Im Verwaltungsakt befindet sich die Durchschrift eines Börsenumsatzsteuerbescheides. Aus diesem ergibt sich, daß mit Notariatsakt vom 11. Juli 1991 die Abtretung der von vier Gesellschaftern gehaltenen Geschäftsanteile entsprechend voll eingezahlten Stammeinlagen von insgesamt 490.000 S an einen Käufer um den Abtretungspreis von 24,696.000 S beurkundet worden ist. Mit Bescheid des Finanzamtes vom ... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975 §5 Abs1 Z5;AVOG 1975 §5 Abs2 Z4;AVOG 1975 §8 Z4;BAO §260 Abs2 litd;BAO §53 Abs2;BAO §55;BAO §58; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/15/0116 E 23. November 2000 95/15/0118 E 23. November 2000
Rechtssatz: Die örtliche Zuständigkeit für die erstinstanzliche Feststellung des gemeinen Wert... mehr lesen...