Norm: AusfVKG §1AusfVKG §6
Rechtssatz: Die Verbringung im Inland gestohlener Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung durch den Dieb in das Ausland stellt keine straflose Nachtat dar. Sie ist vielmehr als eigenes Delikt zu beurteilen und dem Täter zusätzlich zur Diebstahlsvortat in Realkonkurrenz dazu als Vergehen nach dem § 6 des G vom 16.12.1958, BGBl Nr 282 anzulasten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AusfVKG §6AusfVKG §7
Rechtssatz: Die Verfallsersatzstrafe nach § 7 des oben angeführten Gesetzes kann mehreren Tätern nicht zur ungeteilten Hand auferlegt werden. Entscheidungstexte 9 Os 110/66 Entscheidungstext OGH 13.09.1966 9 Os 110/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0051625 ... mehr lesen...