Begründung: Die nunmehr im 21.Lebensjahr stehende Patientin wurde während ihres 18. Lebensjahres aus einer Heimbetreuung in das Landes-Nervenkrankenhaus aufgenommen, in dem sie schon in den beiden vorangegangenen Jahren vorübergehend stationär behandelt worden war. Die Patientin befindet sich derzeit im dritten Jahr eines ununterbrochenen Krankenhausaufenthaltes. Sie leidet - vermutlich als Folge einer geburtstraumatischen oder frühkindlichen Schädigung - an schwersten Ausfall... mehr lesen...
Begründung: Monika M***** hielt sich bereits mehrmals, zuletzt seit 8.2.1989 durchgehend aufgrund einer pflegschaftsbehördlichen Maßnahme im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien auf. Bei der - aufgrund der Übergangsbestimmung im § 45 Abs 2 UbG durchgeführten - Erstanhörung am 2.4.1991 erklärte das Erstgericht die Unterbringung der Kranken bis zur Entscheidung nach § 26 Abs 1 UbG vorläufig für zulässig und beraumte die mündliche Verhandlung für den 16.4.1991 an. Am Schluß der -... mehr lesen...