Begründung: E***** L***** (im Folgenden entsprechend der gesetzlichen Diktion der Kranke genannt) wurde wegen Selbst- und Fremdgefährdung in die Klinik für Psychische Gesundheit in B***** (im Folgenden Klinik) aufgenommen. Die Entscheidung des Erstgerichts, diese Unterbringung vorläufig für zulässig zu erklären, blieb unbekämpft und ist daher in Rechtskraft erwachsen. Nunmehr hält sich der Kranke freiwillig stationär in der Klinik auf. Dem Erstgericht wurde am 21. 7. 2009 gemäß § ... mehr lesen...