Begründung: Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde aus, sie sei vom 28.4.1991 bis zum 11.5.1991 im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Baumgartner Höhe, zwangsweise angehalten worden. Es liege daher eine "Unterbringung" im Sinne des § 2 des Unterbringungsgesetzes, BGBl Nr 155/1990 (UbG), vor. Auf die Frage, ob es sich hiebei um eine Unterbringung auf Verlangen (§ 4 UbG) gehandelt hat - was nach dem Beschwerdevorbringen offenbar die sowohl von der ärztlichen Leiterin der A... mehr lesen...