Entscheidungen zu § 33 Abs. 2 UbG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2002/9/12 6Ob198/02i

Begründung: Berta S***** leidet seit Jahren an einer schizophrenen Psychose. Am 14. 1. 2002 wurde sie von der Pflegestation des Seniorenheimes H***** in den geschlossenen Bereich der Landesklinik für Psychiatrie *****, transferiert. Die vorläufige Beurteilung zweier Fachärzte lautete: "Katatones Zustandsbild, schizophrenes Residuum". Die Unterbringung erfolgte ohne Verlangen. Am 16. 1. 2002 wurde Berta S***** von der geschlossenen Station S 0 in den grundsätzlich offen geführten Ber... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.2002

TE OGH 1997/7/8 10ObS183/97b

Begründung: Der am 28.7.1941 geborene Kläger leidet an den Folgeerscheinungen mehrerer Schlaganfälle, und zwar an einer Gangstörung (Fremdhilfe erforderlich), motorischen Sprachlähmung und weitgehendem Verlust des Sehvermögens; außerdem besteht ein höhergradiges hirnorganisches Psychosyndrom. Der Kläger wird innerhalb der Wohnung im Haus seiner Schwester, wo eine Wohneinheit im Untergeschoß samt Terrassenfläche für ihn bereit steht, nur mit dem Rollstuhl bewegt; er kann diesen n... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1996/10/17 2Ob2320/96g

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Entscheidung | OGH | 17.10.1996

RS OGH 1996/10/17 2Ob2320/96g, 1Ob109/13f

Norm: UbG §33 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 33 Abs 2 UbG soll gewährleisten, dass dem psychisch Kranken auch innerhalb des geschlossenen Bereichs ein möglichst großes Maß an Freizügigkeit und Freiheit der Bewegung gesichert ist. Entscheidungstexte 2 Ob 2320/96g Entscheidungstext OGH 17.10.1996 2 Ob 2320/96g 1 Ob 109/13f Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1996

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