Norm: AußStrG §10 CUbG §29
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem UbG ist bei der Entscheidung 2.Instanz auf nach der Entscheidung 1.Instanz hervorgekommene Umstände Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 553/93 Entscheidungstext OGH 26.05.1993 7 Ob 553/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0009304 ... mehr lesen...
Norm: UbG §29
Rechtssatz: § 29 UbG regelt - anders als § 19 der Regierungsvorlage - das Revisionsrekursrecht des Abteilungsleiters nicht mehr ausdrücklich; § 29 Abs 3 UbG ordnet nur an, daß die Unterbringung sogleich aufzuheben ist, wenn sie das Rechtsmittelgericht für unzulässig erklärt. Damit sollte - laut JAB (1202 BlgNR 17.GP S 10) - die in § 19 der Regierungsvorlage dem Abteilungsleiter eröffnete Möglichkeit, die Entlassung des Kranken du... mehr lesen...